Lokaler Entwicklungsplan ist ein vom Gemeinderat ausgearbeiteter und verabschiedeter Rechtsakt, der den Zweck, die Entwicklungsgrundsätze und die Bedingungen für die Bebauung eines bestimmten Gebietes festlegt. Der Plan regelt u. a. die zulässigen Funktionen von Grundstücken (z. B. Wohnen, Gewerbe, Industrie), die Höhe der Bebauung, Mindestabstände zwischen Gebäuden und Umweltschutzbestimmungen.
Der LSDP ist sowohl für die Verwaltungsbehörden als auch für die Investoren verbindlich und soll die räumliche Ordnung und die nachhaltige Entwicklung des Gebietes sicherstellen.